arcelorMittal bremen
Um eine nachhaltige Verbesserung des Insektenschutzes und der Artenvielfalt zu erreichen, verfolgt das Projekt „Land(wirt)schaft blüht“ das Ziel, die Biodiversität und den Insektenschutz in Bremen darzustellen und zu verbessern. Das Projekt soll die Bremer*Innen begeistern, sich aktiv für Bienen, Insekten und die Artenvielfalt in Bremen einzusetzen. Hier kann jeder mitmachen, vom Landwirt*in, über die Unternehmen, Schulen und Kindergärten bis hin zur Einzelperson.
„Land(wirt)schaft blüht“ wird als Spendenaktion umgesetzt. Wir sorgen dafür, dass Landwirte*Innen in Bremen Blühflächen ansäen, die möglichst gleichmäßig über die Stadtteile verteilt sind. Die Spendensumme wird exakt in qm bzw. ha umgesetzt. Die Blühflächen werden im Internet aufgelistet und kartiert und vor Ort mit Infotafel gekennzeichnet.
Bei Erfolg dieses Projektes, kann „Land(wirt)schaft blüht“ nicht nur von Jahr zu Jahr in Bremen mehr Blühflächen ansäen, sondern auch in die Region ausstrahlen und als Leuchtturmprojekt wirken.
Projektdaten
- Unternehmen: ArcelorMittal Bremen
- Flächengröße: 2,2 ha
- Flächen: Industriebrache
- Saatgut: regionales Saatgut
- Laufzeit: zweijährige Blühfläche
- Pflanzenschutz: nein
- Düngung: nein
- Nutzung: nein
Projektpartner
„Land(wirt)schaft blüht“ ist ein Projekt des Mensch.Natur.Landwirtschaft e.V. und verfolgt das Ziel, den Schutz von Insekten und die Artenvielfalt und Biodiversität in Bremen und der Region zu fördern. „Land(wirt)schaft blüht“ wird in Kooperation mit dem BUND Bremen und der Stiftung NORDWEST NATUR umgesetzt und unterstützt durch die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.
Projektbeschreibung
Blühflächen
» die Aussaat erfolgt im Frühjahr
» es wird ein regionales Saatgut verwendet
» werden nach bester Berufspraxis gehegt und gepflegt
» werden nicht gedüngt oder mit Pflanzenschutzmitteln behandelt
» die Nutzung und das Befahren der Blühfläche ist nicht erlaub, außer zur Pflege
Flächen
» die Blühflächen sind auf Brachflächen angelegt
» die Rückführung der Fläche ist frühestens ab dem 15. Oktober des zweiten Jahres zulässig
» die Flächen dürfen nach Ablauf des zweijährigen Projektzeitraums wieder zu einem möglichen Folgeprojekt angemeldet werden
Unternehmen
» verpflichtet sich zur Ansaat einer zweijährigen Blühfläche
» meldet diese mit Größe und Lage verbindlich an
» gewährt den Zugang zu den Flächen durch die Projektbeteiligten
» stimmt einer Kartierung, Kennzeichnung und öffentlichen Darstellung zu